Die Haftung von Powerbody für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
Für Schäden haftet Powerbody nur dann, wenn Powerbody oder einer seiner Erfüllungsgehilfen (z. B. Mitarbeiter, Trainer) eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Powerbody oder einer seiner Erfüllungsgehilfen (z. B. Mitarbeiter, Trainer) zurückzuführen ist. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Powerbody auf den Schaden beschränkt, der für die Powerbody bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, zugesicherter Eigenschaften, aus übernommenen Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.